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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist die Selbstverwaltung aller Vertragszahnärzte des Landes. Sie vertritt die Interessen von ca. 1.200 Vertragszahnärzten gegenüber Aufsichtsbehörde und gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat die ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Kassenarztrecht vom 01.08.1955 mit späteren Ergänzungen und Änderungen sowie das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Zu den Hauptaufgaben unserer KZV gehört:
Darüber hinaus berät die KZV Mecklenburg-Vorpommern die Vertragszahnärzte in rechtlichen sowie in Abrechnungs- und Vertragsangelegenheiten.
Die Rechtsaufsicht über die KZV Mecklenburg-Vorpommern obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.
Das oberste Organ der KZV M-V ist die von allen Mitgliedern für jeweils sechs Jahre gewählte Vertreterversammlung. Diese wählt auch den Vorstand, der die KZV grundsätzlich nach außen vertritt.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat die KZV M-V eine eigene Verwaltung eingesetzt. Die Kontaktdaten finden Sie unten in der Fußzeile.